Rechtliche Änderungen ab Januar 2023

ALVZ Abzug entfällt

Bisher wurde auf hohen Lohnbestandteilen ein Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Der Arbeitslosenversicherung-Zusatz-Lohn (ALVZ) wird ab diesem Jahr nicht mehr verrechnet. 
Ab SelectLine Lohn Version 22.3 ist diese Änderung bereits umgesetzt. Möchten Sie die Anpassung selber vornehmen? Setzten Sie die Prozentwerte für die ALVZ auf 0,0%.

AHV-/IV-Minimalrente steigt

Der Beitrag wird in diesem Jahr von CHF 1’195.00 auf CHF 1’224.00 aufgestockt. Somit steigen die Mindestbeträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO um rund CHF 11.00. Der Koordinationsabzug wird um CHF 700.00 erhöht.

Haben Sie Fragen bezüglich Umsetzung oder Hinterlegung? Unser ERP Team ist für Sie da!